Wichtige Fristen für Heilmittelverordnungen

Bei Heilmittelverordnungen sind diese Fristen zu beachten.

Sind Sie privat versichert? Bei Ihnen gibt es keinerlei Fristen!

 

Sind Sie gesetzlich versichert? Dann beachten Sie bitte folgende Fristen:

 

Bei normalen Verordnungen:

Therpiestart innerhalb von 28 Tagen nach Rezeptausstellung.

Maximale Unterbrechung zwischen den Terminen 28 Tage. Dies sollte bei Krankheit oder Urlaub eine Ausnahme sein.

Therapiestart bei dringendem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen nach Rezeptausstellung.

 

Bei Verordnung in der Klinik von Entlassmanagement:

Therapiestart innerhalb von 7 Tagen nach Entlassung und Therapieende bis 12 Tage nach Entlassung..

 

Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft:

Therapiestart innerhalb von 14 Tagen. Maximale Unterbrechung von 14 Tagen. Rezeptgültigkeit 2 Monate. Therapiestart bei dringendem Behandlungsbedarf innerhalb von 7 Tagen.

 

 

Es gibt noch weitere Fristen, Regeln und Ausnahmen. Diese werden an dieser Stelle nicht weiter erläutert. Für uns als Physiotherapie Praxis ist es wichtig die Vorschriften einzuhalten, da nur so die reibungslose Abrechnung mit den Kostenträgern sichergestellt werden kann.

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